Ihre Rechtsabteilung – ohne Personalkosten

Für mittelständische Bauunternehmen, Handwerksunternehmen sowie für Freiberufler ist das Vorhalten einer eigenen Rechtsabteilung in aller Regel wirtschaftlich nicht sinnvoll. Andererseits stellt sich die fundierte rechtliche Unterstützung als wichtiger Baustein für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg dar. Neben der Arbeitsentlastung im Unternehmen können durch eine solche Beratung rechtliche Risiken verringert werden, etwa wenn in einen Streitfall auf der Baustelle schnell reagiert werden muss. Wird hier kurzfristig ein externer Berater hinzugezogen, stellt sich vielfach das Problem, dass dieser weder mit den Abläufen des Unternehmens noch mit dem in Rede stehenden Bauvorhaben vertraut ist. Durch einen ständigen, verlässlichen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt, können Ihre rechtlichen Interessen zügig und konsequent verfolgt werden.

Die Anwaltskanzlei Buchhorn steht Ihnen vor diesem Hintergrund dauerhaft als externe Rechtsabteilung  zur Verfügung. Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts sind die praktischen Abläufe sowie die rechtlichen Anforderungen, die an einen Handwerksbetrieb, Ingenieur oder an einen Architekten gestellt werden, bestens bekannt. Dies ermöglicht die enge Abstimmung der rechtlichen Beratung auf ihre tatsächlichen Bedürfnisse, ohne dass Sie den Aufwand einer internen Rechtsabteilung einschließlich der Personalkosten zu tragen hätten.

Das Angebot der externen Rechtsabteilung durch die Anwaltskanzlei Buchhorn erfolgt auf der Grundlage eines monatlichen Pauschalhonorars, so dass Sie volle Kostenkontrolle haben und keine unabsehbaren Kosten befürchten müssen.

Sie möchten von den Vorteilen einer externen Rechtsabteilung profitieren?

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit der Anwaltskanzlei Buchhorn auf.     

Anrufen
Email
Info