Neben der Durchsetzug Ihrer rechtlichen Interessen ist für Sie natürlich auch die Frage der anfallenden Kosten von besonderer Relevanz. Kostentransparenz und eine faire Gebührenregelung sind für die Anwaltskanzlei Buchhorn wichtige Bestandteile einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Daher ist es selbstverständlich, dass bereits zu Beginn des Mandats mit Ihnen auch über den finanziellen Aufwand gesprochen wird. 

Um eine Ihrem rechtlichen Anliegen möglichst gerecht werdende Abrechnungsart zu finden, kann auf verschiedene Abrechnungsvarianten zurückgegriffen werden. Wird beispielsweise keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen, erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, der sich nach den einschlägigen Kostengesetzen, insbesondere dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt. In vielen Fällen ist die Abrechnung nach den gesetzlichen Vergütungsregelungen jedoch für beide Seiten unbefriedigend oder für eine effiziente und mandantenorientierte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit ungeeignet. In derartigen Fällen kann selbstverständlich individuell ein Stunden- oder Pauschalhonorar mit Ihnen vereinbart werden.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, teilen Sie dies bitte mit. Gerne wird für Sie der Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung geführt. Eine Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung wird im Rahmen des Mandats dabei als Serviceleistung kostenfrei übernommen.


Anrufen
Email
Info